Gepäckmitnahme an Bord der SNCF
Auf SNCF-Zügen ist die Mitnahme von Gepäck erlaubt, solange es in den Gepäckablagen über den Sitzen, zwischen den Sitzen oder in den dafür vorgesehenen Bereichen nahe der Türen verstaut wird. Alle Gepäckstücke müssen mit dem Namen und den Kontaktdaten des Passagiers gekennzeichnet sein. Sportausrüstungen und Kinderwagen sind erlaubt, vorausgesetzt, sie behindern nicht die Bewegungsfreiheit anderer Fahrgäste.
Gepäckmitnahme an Bord des TGV Lyria
Um den Komfort und die Sicherheit aller Reisenden im TGV Lyria zu gewährleisten, ist nur Handgepäck erlaubt, das getragen und leicht in den vorgesehenen Bereichen verstaut werden kann, ohne andere Passagiere, deren Gepäck oder sich selbst zu gefährden.
Unter den gleichen Bedingungen wie oben beschrieben, werden folgende Gegenstände ebenfalls als Handgepäck akzeptiert und sind auf einen Gegenstand pro Passagier begrenzt:
- Fahrräder: Solange sie zusammengeklappt oder deren Räder abmontiert werden können und sie in Hüllen verstaut werden (maximale Abmessungen von 130 cm x 90 cm).
- Kinderwagen: Zusammengeklappt.
- Skier: In einer Hülle verstaut – maximal ein Paar pro Passagier.
- Elektrische oder manuelle Roller: Zusammengeklappt.
- Surfbretter oder Snowboards: In einer Hülle verstaut (maximale Abmessungen von 130 cm x 90 cm).
- Musikinstrumente: In einem (vorzugsweise harten) Koffer verstaut (maximale Abmessungen von 130 cm x 90 cm).
- Manuelle oder elektrische Rollstühle: Für Personen mit eingeschränkter Mobilität, die ihren Rollstuhl bei sich behalten dürfen, unabhängig davon, ob sie während der Fahrt darin sitzen bleiben oder nicht.